Arbeitslosenberatung

Durch die langjährige und engagierte Tätigkeit des MALZ e.V. sind unsere Hilfeangebote in Moers, Kamp-Lintfort und Wesel und darüber hinaus weithin bekannt.
Ratsuchende finden uns im Internet, werden von anderen sozialen Trägern oder auch von Ämtern und Behörden selbst auf unser Angebot hingewiesen. Viele unserer Ratsuchenden empfehlen uns aber auch einfach weiter.
Viele, und nicht nur die, die zum ersten Mal erwerbslos werden, sind der ungeheuren Komplexität des Arbeitsmarktes, der Arbeitsmarktprogramme, der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den formalen Anfordernissen der Arbeitsagenturen, der Jobcenter und anderer Behörden nicht gewachsen und sind mit den Problemen, die Arbeitslosigkeit mit sich bringt, überfordert und allein gelassen. Viele Leistungsbezieher verlieren sich im bürokratischen Wust bei der Antragstellung und Gewährung durch verschiedenste Ämter und Behörden und kennen oft nicht alle Unterstützungsangebote.
Die Nachrangigkeit der Leistungen im SGB II zieht häufig weitere Antragstellungen bei verschiedenen anderen Ämtern und Behörden nach sich. So besteht bei vielen ALG II- Beziehern neben dem SGB II-Bezug eine Abhängigkeit von verschiedensten Leistungen wie z.B. Kinder- oder Elterngeld, Teilrenten, BAFöG-Leistungen, BAB, Unterhaltsvorschuss etc. pp.
Kommen noch Einkommen oder Unterhaltsleistungen hinzu, wird die Beantragung und Berechnung von Leistungen im SGB II u.U. höchst kompliziert. Um ggf. den Bezug im SGB II zu verlassen, sind dann noch Leistungen wie Erwerbsminderungs- oder Altersrenten, Kinderzuschlag oder Wohngeld zu beantragen.
Ein weiteres, häufig aufwändiges Problem, stellen die angemessenen Kosten für die Unterkunft dar. Allein die sehr verschieden gestalteten Mietverträge oder Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen und deren Erstattung durch die Jobcenter stellen Leistungsbezieher wie Behörde vor oft große Herausforderungen.
Besonders die Erwerbslosenberatungsstelle im Moerser Bahnhof hilft bei solch komplexen Herausforderungen weiter.
Neben der offenen Beratung können bei Bedarf auch Termine an anderen Tagen vereinbart werden, um zeitaufwändige Verfahren angemessen zu bewerkstelligen.
Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Behörden.
Wir weisen aber auch explizit auf unsere Grenzen hin. Gern beraten wir auch Geflüchtete oder andere Ratsuchende ohne deutschen Pass. Bei Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status (Asylverfahren, Aufenthaltstitel etc.) verweisen wir aber an entsprechende fachkundige, andere Stellen.
Auch bei speziellen Fragen zum Mietrecht, bei Problemen bei privaten Verträgen (z.B. Mobilfunkverträgen, privaten Versicherungen etc.), bei unterhaltsrechtlichen Fragestellungen, bei Fragen zur Altersrente oder bei Überschuldung (Insolvenz) können wir keine oder nur sehr begrenzt Auskünfte geben.
Allerdings sind wir gut vernetzt und können für gewöhnlich andere kompetente Ansprechpartner nennen.
Selbstverständlich ist unsere Unterstützung kostenlos und vertraulich. Wir befolgen die Datenschutzrichtlinie nach der DSGVO.